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Pflegefall-Risiko absichern
Wir schließen gemeinsam Ihre drohende Versorgungslücke, um Ihre Zukunft sorgenfrei zu gestalten.
Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim
Die Lösung
Jeder möchte finanziell unabhängig sein. Schnell kann es jedoch jeden treffen und man wird zum Pflegefall. Dann müssen der Partner oder die Kinder einspringen – entweder persönlich, indem sie selbst Zeit aufbringen (und evtl. sogar ihren Job aufgeben), um den Pflegebedürftigen zu betreuen oder, indem sie finanziell einspringen, um eine Pflege durch externe Pflegekräfte zu ermöglichen.
Dieses Szenario tritt immer öfter ein und dies wird sich künftig so fortsetzen, denn die Zahl der Pflegebedürftigen steigt und die Menschen werden immer älter. Doch auch junge Menschen können z. B. durch einen Unfall ganz schnell zu einem Pflegefall werden.
Sie erhalten eine Absicherung, die im Fall einer Pflegebedürftigkeit die Lücke der gesetzlichen Pflegeversicherung schließt. Mit einer Absicherung schützen Sie auch Ihre Familienangehörigen vor finanziellen Belastungen.
Individuelle Ergänzung zum gesetzlichen Versicherungsschutz
Bedarfsgerechte Anpassung des Versicherungsschutzes
Finanzielle Absicherung im Fall einer Pflegebedürftigkeit
Einkommens- und Vermögenssicherung für Sie und Ihre Familie
Das WICHTIGSTE in Kürze
aktuell sind ca. 5 Mio. Menschen pflegebedürftig – Tendenz stark steigend
jeder zweite Mann und 3 von 4 Frauen werden im Laufe Ihres Lebens pflegebedürftig
die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist lediglich ein „Teil-Kasko“-Modell
die tatsächlichen Kosten werden bei weitem nicht abgedeckt
durch unseren Pflegezusatzversicherung Vergleich sind bis zu 50% Einsparungen möglich
HIGHLIGHTS einer Pflegezusatzversicherung
Leistungen ab Pflegestufe 1-5 versicherbar
Individuell wählbares Pflegemonatsgeld!
Leistungen ohne Kostennachweise und Wartezeit
Lebensqualität sichern, so lange wie möglich Zuhause wohnen!
Angehörige werden nicht belastet
Schützen Sie Ihr Vermögen!
Hilfe im Alltag durch Assistance-Leistungen
Ambulante und stationäre Pflegeleistungen!
Feedback unserer zufriedenen Kunden
„„Mein Versicherungsmakler meinte, es sei ausgeschlossen, in meinem Alter (69 Jahre) noch eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen! Hier erhielt ich eine zielgenaue Auswertung passender Angebote mit übersichtlichem Tarifvergleich. Gerne empfehle ich pflege-versicherung.de weiter.““
MICHAEL O. (69)
„Ich wandte mich an pflege-versicherung.de aufgrund der Empfehlung eines Freundes. Tolle Betreuung und kompetente Beratung, unkompliziert für mich mit wenig Aufwand. Der Abschluss hat geklappt und jetzt ist unser Vermögen sicher. Ein herzliches Danke ans Team!“
SABINE F. (57)
„Die persönliche Beratung am Telefon fand mit hoher Kompetenz und ohne Druck statt, nur 10 Minuten später lag mir ein Marktvergleich per Mail vor.“
PAUL K. (44)
Die meisten Pflegezusatzversicherungen versichern schon ab Geburt und bestimmen als maximales Einstiegsalter 75 Jahre.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung wurde als Teilkasko-Absicherung konzipiert und trägt so nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten. Auch die Stiftung Warentest ist der Ansicht, dass eine private Absicherung für den Pflegefall grundsätzlich sinnvoll ist – ein Vergleich lohnt sich also allemal. Wer als schwerer Pflegefall einen Platz in einem Pflegeheim benötigt muss dafür mit monatlichen Kosten in Höhe von rund 3000 – 4000 Euro rechnen – die gesetzliche Versicherung trägt davon nur rund 1000 bis 1600 Euro, so dass im Regelfall über 2500 Euro zusätzlich privat getragen werden müssen! Wer diese Kosten nicht aus seiner Altersrente oder vorhandenem Vermögen tragen kann, der wird schnell zum Sozialfall oder fällt seinen Kindern zur Last! Der Abschluss einer Pflegezusatz-Versicherung ist zum Ausgleich dieser enormen Kosten empfehlenswert!
Seit Anfang 2020 müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern nur noch dann Unterhalt zahlen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben. Diese Grenze hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz gebracht.
Bei den meisten Pflegezusatz-Anbietern besteht keine Wartezeit.
Ob Sie Ihren Versicherungsbeitrag im Leistungsfall weiterzahlen müssen, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab. Bei den meisten Versicherungen ist eine sog. Beitragsfreistellung bei Pflegebedürftigkeit im Vertrag integriert.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Im Fall einer Pflegebedürftigkeit erhalten Sie durch den MDK (Medizinischer Dienst) bei gesetzlich Versicherten oder medicproof bei privat Versicherten einen Pflegebescheid mit der entsprechender Einstufung in eine Pflegestufe. Auf Grundlage dieses Pflegegutachtens stuft Ihre Krankenversicherung Sie in eine der gesetzlichen Pflegegrade ein. Über die Einstufung in den Pflegegrad erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung einen Pflegebescheid. Nach Prüfung erhalten Sie dann das monatlich vereinbarte Pflegegeld.