Pflege im Alter sollte individuell auf jeden Menschen angepasst werden.
Jeder Mensch ist einzigartig - und genauso individuell sollte auch die Pflege im Alter sein. Das Spektrum reicht vom wöchentlichen betreuten Bad bis zur mehrmaligen täglichen Intimpflege. Um eine Differenzierung innerhalb der Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten, unterscheidet der Gesetzgeber sogenannte Pflegestufen. Über die Einstufung eines Betroffenen in eine der drei Pflegestufen und die damit gestaffelten Auszahlungen entscheidet der Medizinische Dienst, als medizinischer Sachverstand der Kranken- und Pflegekassen.
Erste Pflegestufe
Die erste der drei Pflegestufen ist dann erfüllt, wenn eine „erhebliche Pflegebedürftigkeit“ vorliegt. Dieses Kriterium gilt, sobald täglich 90 Minuten Hilfestellung gegeben werden muss, von denen 46 Minuten auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung) entfallen.
Zweite Pflegestufe
Als „Schwerpflegebedürftigkeit“ wird die nächst höhere der Pflegestufen bezeichnet. Tägliche Pflegeleistungen von mindestens drei Stunden, zwei Stunden davon Grundpflege sowie mehrmalige hauswirtschaftliche Hilfe müssen gegeben sein.
Dritte Pflegestufe
Sobald der Pflegeaufwand auf fünf Stunden - davon vier Stunden Grundpflege - täglich steigt und der konkrete Bedarf auch nachts vorhanden ist, spricht man von „Schwerstpflegebedürftigkeit“. Dies ist die dritte und höchste der Pflegestufen.
Pflegerische Hilfe auch ohne Einstufung in eine der Pflegestufen m�glich
Pflegerische Einrichtungen dürfen auch Menschen aufnehmen, bei denen die Bedingungen der Pflegestufen nicht erfüllt sind. In solchen Fällen stellt der Medizinische Dienst eine „Heimbedürftigkeitsbescheinigung“ aus. Die Sozialämter können ebenfalls pflegerische Hilfe ohne Einstufung in eine der Pflegestufen übernehmen.








